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Hilfe Für Menschen mit psychischen Erkrankungen nach SGB XII

Wir bieten Menschen mit einer geistigen und/oder psychischen Behinderung vielfältige ambulante Unterstützungsmöglichkeiten, sowie die Möglichkeit eines Lebens in den „eigenen vier Wänden“. Durch ein individuelles Hilfeangebot bieten wir Unterstützung, Beratung und Begleitung auf dem Weg, die Kunst des Lebens im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten zu erlernen und einzuüben. Hierbei orientieren wir uns an den persönlichen Ressourcen der zu betreuenden Person.

Ziel unserer Assistenz und Begleitung ist es, Menschen mit Behinderung weitestgehend Möglichkeiten zu bieten, über die eigene Lebensführung und Lebensumstände außerhalb einer stationären Einrichtung selbst zu entscheiden. Der zu betreuenden Person wird unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung eine möglichst eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde eröffnet und erhalten.

Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogene Leistungen und richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Auch die Betreuungszeiten richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf der betreuten Person. Diese Feststellung erfolgt verbindlich durch den Sozialhilfeträger im Rahmen des Hilfeplanverfahrens. Die erste Kontaktaufnahme kann telefonisch oder schriftlich durch die interessierte zu betreuende Person, die sie vermittelnde Einrichtung oder den gesetzlichen Vormund erfolgen.